Futtermittelunternehmen - Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen / Verordnungen
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Burgdorf gültig.
Zusätzlich zur EU-Zulassung / Registrierung ist für den Betrieb eines Futtermittelunternehmens eine Zulassung / Registrierung nach Nationalen Regelungen bzw. Verordnungen notwendig:
- Erteilung einer Genehmigung nach der Futtermittelverordnung (FuttMV)
- Zulassung nach § 29 i.V.m. § 28 FuttMV (Dekontaminationsbetriebe; Trocknungsbetriebe; Drittlandvertreter)
- Registrierung nach § 31i.V.m § 30 FuttMV (Drittlandvertreter)
Änderungen müssen der zuständigen Stelle mitgeteilt werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Schriftlicher Antrag mit Angaben zu Tätigkeiten
- Drittlandvertreter-Erklärung gemäß § 29 FuttMV / § 31 FuttMV
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.