Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Dez. 33 Tierschutzdienst
26203, Wardenburg
0441 570 26-0
0441 570 26-179
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Nach den veterinär- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften der EU benötigen bestimmte Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft in Verkehr bringen wollen, eine Zulassung. Hierzu gehören im Bereich des Rotfleisches (z. B. Schweine- oder Rindfleisch) und Weißfleisches (Geflügelfleisch) in der Regel Schlachtbetriebe, Zerlegebetriebe und Verarbeitungsbetriebe. Ferner müssen bestimmte Milch- und Fischverarbeitende Betriebe sowie bestimmte Hersteller von Eiprodukten zugelassen werden.
Die Gebühr für das Zulassungsverfahren richtet sich nach dem zeitlichen Aufwand des Veterinärmediziners und des Verwaltungsmitarbeiters sowie den entsprechenden Auslagen (Kilometergeld, Zustellungsgebühren, etc.).
Die zulassungspflichtige Tätigkeit darf erst nach Zulassung begonnen werden. Darüber hinaus sind keine Fristen zu beachten.
Aus dem formlosen, schriftlichen Antrag sollte folgendes hervorgehen:
Folgende Unterlagen sind darüber hinaus dem Antrag beizufügen:
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
0441 570 26-0
0441 570 26-179