Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Dez. 33 Tierschutzdienst
26203, Wardenburg
0441 570 26-0
0441 570 26-179
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Wer mit Tierseuchenerregern arbeiten, insbesondere Versuche, Untersuchungen zur Feststellung übertragbarer Tierkrankheiten oder Fortzüchtung vornehmen und/oder Tierseuchenerreger erwerben oder abgeben will, bedarf der Erlaubnis durch die zuständige Stelle.
Die Gebühren betragen je nach Aufwand 40,00 bis 225,00 Euro. Hinzu kommen Auslagen wie Reisekosten.
Neben dem schriftlichen Antrag sind
einzureichen. Desweiteren wird Vorort die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen überprüft.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen wird vor Ort überprüft.
Änderungen in der Leitung oder räumliche Veränderungen, die nach Erteilung der Erlaubnis erfolgen, sind unverzüglich anzuzeigen.
0441 570 26-0
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