Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Dez. 33 Tierschutzdienst
26203, Wardenburg
0441 570 26-0
0441 570 26-179
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Für die in § 9 Abs. 1 Sätze 2 und 3 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) genannten Anforderungen an Personen, die Tierversuche an Wirbeltieren durchführen wollen, kann die zuständige Stelle auf Antrag Ausnahmegenehmigungen erteilen.
Verwenden Sie bitte den Vordruck " Personenbogen + Antrag auf Ausnahmegenehmigung".
Die Qualifikation der Person ist nachzuweisen.
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Die Kenntnisnahme des/der Tierschutzbeauftragen ist erforderlich.
0441 570 26-0
0441 570 26-179