Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
26506, Norden
04931 947-0
04931 947-222
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Die Untersuchungsstellen, die im Rahmen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Analysen ausführen, müssen durch die zuständige Stelle bestimmt worden sein.
Die Bestimmung erfolgt auf Antrag nach fachlicher Prüfung, die sich nach der AbfKlärV und der Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND) richtet. Einzelheiten der Prüfung enthält das „Fachmodul Abfall“.
Die Bestimmung einer Untersuchungsstelle in einem Bundesland besitzt bundesweite Geltung. Bei einer überregional tätigen Untersuchungsstelle kann die zuständige Stelle verlangen, dass eine gültige Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle (in Deutschland der DAkkS GmbH) über die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen vorgelegt wird.
Fachmodul Abfall - Kompetenznachweis und Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich
Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND)
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 96.21 an.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
§ 33 Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND)
Fachmodul Abfall - Kompetenznachweis und Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO)
04931 947-0
04931 947-222
Wegen seines Gehaltes an organischen Substanzen und an Pflanzennährstoffen wird Klärschlamm seit Jahren zur Düngung verwendet. Klärschlamm darf aber auf l...
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