Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN)
26506, Norden
04931 947-0
04931 947-222
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Als Untersuchungsstelle im Rahmen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung darf eingesetzt werden, wer über eine staatliche Anerkennung verfügt.
Die Anerkennung richtet sich nach der Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND 1995). Die Verordnung ist das rechtliche Instrumentarium für eine Privatisierung umweltanalytischer Aufgaben bei gleichzeitiger Sicherstellung eines hohen Qualitätsniveaus.
Die allgemeinen Anforderungen an die Kompetenz, den Kompetenznachweis und die Notifizierung von Prüf- und Kalibrierlaboratorien richten sich nach der Norm EN ISO/IEC 17025 und den Fachmodulen Wasser und Abfall.
Die Möglichkeit der staatlichen Anerkennung erstreckt sich zurzeit auf die Untersuchung von
Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND 1995)
Fachmodul Wasser
Fachmodul Abfall
§ 125 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
§ 98 Absatz 2 Niedersächsisches Wassergesetz (NWG)
§ 44 Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
§ 33 Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Die Anerkennung hat innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach Vorlage der vollständigen Antragsunterlagen zu erfolgen, sonst gilt sie als erteilt.
Abweichende Fristen von 3 Monate gelten für die Bestimmung einer Stelle nach § 3 Klärschlammverordnung (AbfKlärV). Die Genehmigungsfiktion tritt hier nicht ein.
Die Anerkennung wird auf 5 Jahre befristet und widerruflich erteilt. Sie wird auf Antrag entsprechend verlängert, wenn die Anerkennungsvoraussetzungen weiter vorliegen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
§ 2a Absatz 2 Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND 1995)
Bearbeitungsdauer: 6 Monate
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
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