Untersuchungsstellen für Klärschlamm Bestimmung
Die Untersuchungsstellen, die im Rahmen der Klärschlammverordnung (AbfKlärV) Analysen ausführen, müssen durch die zuständige Stelle bestimmt worden sein.
Die Bestimmung erfolgt auf Antrag nach fachlicher Prüfung, die sich nach der AbfKlärV und der Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND) richtet. Einzelheiten der Prüfung enthält das „Fachmodul Abfall“.
Die Bestimmung einer Untersuchungsstelle in einem Bundesland besitzt bundesweite Geltung. Bei einer überregional tätigen Untersuchungsstelle kann die zuständige Stelle verlangen, dass eine gültige Akkreditierung einer nationalen Akkreditierungsstelle (in Deutschland der DAkkS GmbH) über die Einhaltung der einschlägigen Anforderungen vorgelegt wird.
Fachmodul Abfall - Kompetenznachweis und Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich
Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND)
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 96.21 an.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Welche Fristen muss ich beachten?
für die Bestimmung
Geltungsdauer: 5 Jahre
Bearbeitungsdauer
§ 3 Abs. 11 Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Rechtsgrundlagen
§ 33 Klärschlammverordnung (AbfKlärV)
Verordnung über staatlich anerkannte Untersuchungsstellen der wasser- und abfallrechtlichen Überwachung (AbwUStV ND)
Fachmodul Abfall - Kompetenznachweis und Notifizierung von Prüflaboratorien und Messstellen (Untersuchungsstellen) im abfallrechtlich geregelten Umweltbereich
Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO)