Gewerbesteuer Festsetzung
Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten zuständigen Stelle festgelegt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge und Formulare
Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.
Übersicht der Gewerbesteuerformulare auf den Seiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Was soll ich noch wissen?
Informationen zum Thema "Gewerbesteuer" auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium
Rechtsgrundlagen
- Tel.: +49 5136 806-0
- Webseite
- Weitere Informationen
- Tel.: 05136 898-0
- Fax: 05136 898-172
- Webseite
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