Gewerbesteuer Festsetzung
Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten zuständigen Stelle festgelegt wird.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die Steuerabteilung der Stadt Springe. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz der Stadt Springe (derzeit 395 v.H.).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Anträge und Formulare
Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.
Übersicht der Gewerbesteuerformulare auf den Seiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
SEPA-Lastschriftmandat
Änderung Bankverbindung SEPA-Lastschriftmandat
Zustellungsbevollmächtigung für Gewerbesteuerbescheide
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Die Zuständigkeit liegt bei Stadt Springe.
Was soll ich noch wissen?
Informationen zum Thema "Gewerbesteuer" auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Finanzministerium