Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177 Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Gehrden.
Airbags und Gurtstraffer enthalten pyrotechnische Stoffe (Zünder). Deshalb unterliegen sie dem Sprengstoffgesetz. Bei unsachgemäßer Handhabung gehen von diesen Bauteilen erhebliche Gefahren aus, die zu schweren Verletzungen bis hin zum Tod führen können. Montage und Demontage von Airbag-Modulen und Gurtstraffern dürfen nur von sachkundigem, geschultem Personal durchgeführt werden.
Wenn Sie mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten der Unterklasse T1 - beziehungsweise nach neuer Bezeichnung der Kategorie P1 - im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit umgehen, ohne diese jedoch zu zünden (zum Beispiel beim Ein- und Ausbau in Kfz-Werkstätten), benötigen Sie hierzu keine Erlaubnis nach § 7 Sprengstoffgesetz. Voraussetzung für diese Befreiung von der Erlaubnispflicht ist jedoch, dass der Umgang durch geschultes Personal – das heißt mit eingeschränkter Fachkunde - erfolgt.
Wenn Sie als Arbeitgeber erstmals in Ihrem Betrieb mit Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten der Unterklasse T1 (beziehungsweise der Kategorie P1) umgehen lassen, müssen Sie dies schriftlich anzeigen.
Es fallen keine Gebühren an.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Es fallen keine Gebühren an.
Anzeigefrist: Die Anzeige ist mindestens 2 Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit einzureichen.
Nachweis der eingeschränkten Fachkunde durch Vorlage einer Bescheinigung über die Teilnahme an einer einschlägigen Schulung über den erlaubnisfreien Umgang mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten
Bevor Sie als Arbeitgeber in Ihrem Betrieb mit Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten umgehen lassen, zeigen Sie dies schriftlich an.
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerebaufsichtsamt (GAA).
Das GAA Celle ist zugleich für die Aufsichtsbezirke der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Cuxhaven und Lüneburg und das GAA Osnabrück auch für die Aufsichtsbezirke der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Emden und Oldenburg zuständig. Dies gilt nicht für den erlaubnisfreien Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Hannover, Hildesheim, Braunschweig und Göttingen sind jeweils für ihren eigenen Aufsichtsbezirk zuständig.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Die Zuständigkeit liegt beim Gewerebaufsichtsamt (GAA).
Das GAA Celle ist zugleich für die Aufsichtsbezirke der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Cuxhaven und Lüneburg und das GAA Osnabrück auch für die Aufsichtsbezirke der Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Emden und Oldenburg zuständig. Dies gilt nicht für den erlaubnisfreien Umgang mit Airbag- und Gurtstraffereinheiten. Die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Hannover, Hildesheim, Braunschweig und Göttingen sind jeweils für ihren eigenen Aufsichtsbezirk zuständig.
Vordruck für die Anzeige zum Download bei der Niedersächsischen Gewerbeaufsicht
Form for the advertisement for download at the Lower Saxony Trade Inspectorate
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
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NIedersächsisches Sozialministerium
0511 9096-0
0511 9096-199