Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
30655, Hannover
+49 511 643-0
+49 511 643-2304
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Als Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 KV oder mehr oder einer Gleichstromanlage sind Sie verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.
Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.
Voraussetzung ist, dass
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes NIedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 44.15 an.
Anlage 1 zu § 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Appendix 1 to Section 1 General Fee Regulations (AllGO)
Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage oder vor einer wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige.
Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.
Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, stellt diese Verwaltungsleistung keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.
Die Anzeige bedarf der Schriftform.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Die Anzeige bedarf der Schriftform.
Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, Städte bzw. Gemeinden , in denen die Anlagen betrieben werden sollen. In besonderen Fällen ist auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zuständig.
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
+49 511 643-0
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