
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Eine umfassende Dorfentwicklungsplanung mit intensiver Bürgerbeteiligung, die fachliche Betreuung der Antragsteller und die Förderung investiver Vorhaben sind die bewährten Instrumente in Niedersachsen.
Fördermittel erhalten öffentliche und private Antragsteller in den Dörfern, die in das Dorferneuerungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen worden sind.
Gefördert werden können:
- Gestalterische, städtebauliche und landschaftspflegerische Betreuung sowie investive Vorhaben. Dazu gehören:
- Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse,
- Gestaltung dörflicher Freiflächen, Plätze und Ortsränder,
- Erhaltung und Gestaltung von ortsbildprägenden oder landschaftstypischen Gebäuden,
- Umnutzung von ortsbildprägender oder landschaftstypischer Gebäuden zu einem anderen Nutzungszweck,
- Revitalisierung ungenutzter oder leerstehender Gebäude
- Schaffung von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen,
- Schaffung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen,
- Schaffung von Mehrfunktionshäusern,
- Erwerb von bebauten Grundstücken in Verbindung mit zuvor aufgeführten Vorhaben.
Die Höhe der Förderung beträgt
- bei Gemeinden und gemeinnützigen juristischen Personen bis zu 63 %,
- bei öffentlich-rechtlichen Zuwendungsempfängern 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben,
- bei sonstigen Zuwendungsempfängern 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Bei privaten Zuwendungsempfängern wird eine Höchstfördersumme von 50.000 Euro gewährt. Bei einigen der o. g. Vorhaben gibt es auch höhere Fördersummen.
Die Fördersätze können sich um 5 für private und 10 Prozentpunkte für öffentliche Antragsteller erhöhen, wenn mit dem Vorhaben Ziele eines integrierten ländlichen Entwicklungskonzeptes oder eines Regionalentwicklungskonzeptes nach Leader umgesetzt werden.
Voraussetzungen
- Das geplante Vorhaben liegt in einem Dorf liegen, das sich im Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen befindet. Das Programm wird jährlich fortgeschrieben, d. h. Dörfer scheiden aus und neue werden aufgenommen.
- Für die Förderung ist eine Registriernummer (zentrale Betriebsnummer) erforderlich.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL).
Ämtern für regionale Landesentwicklung (ArL)
Was soll ich noch wissen?
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes"
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Links und Downloads
ZILE - Verwendungsnachweis
Einlagebogen für Vereine etc. zur Einberechnung der eigenen Arbeitsleistung
Förderantrag ZILE – investive Maßnahmen
Zuständige Stelle
Amt für regionale Landesentwicklung Leine-Weser
31134, Hildesheim
05121 6970-0
05121 6970-202