Eheschließung Registrierung von im Ausland geschlossenen Ehen Deutscher mit Inlandswohnsitz
Hat eine Deutsche/ein Deutscher im Ausland die Ehe geschlossen, so kann die Eheschließung auf Antrag im Eheregister beurkundet werden.
Antragsberechtigt sind die Ehegatten. Sind beide verstorben auch deren Eltern und Kinder.
Voraussetzungen
Die Ehe wurde im Ausland geschlossen.
Die Art der Eheschließung widerspricht nicht deutschem Gesetz.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Wie ist der Ablauf?
Geben Sie die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ab.
Die zuständige Stelle prüft, ob die Beurkundung durch ein deutsches Standesamt möglich ist.
Die Eintragung in das Eheregister wird vorgenommen und Sie erhalten eine deutsche Eheurkunde.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Wohnsitz bzw. gewöhnliche Aufenthalt ist.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Fachlich freigegeben am
vor 2007