Umwandlung einer bestehenden inländischen Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Springe gültig.
Eine bestehende inländische Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn beide Lebenspartner vor dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe führen zu wollen.
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Fachlich freigegeben am
07.12.2018