Amtsgericht Burgdorf
31303 Burgdorf
05136 897-0
05136 897-299
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Uetze.
Sollten Sie sich mit Ihrem in Trennung lebenden Partner nicht über die Verteilung der Haushaltsgegenstände einigen können, können Sie einen Anspruch auf Verteilung der Haushaltsgegenstände gerichtlich geltend machen.
Sie haben als Ehe- bzw. Lebenspartner/in den Anspruch auf Verteilung der Haushaltsgegenstände, wenn
Ihren Anspruch müssen Sie rechtzeitig in Ihrer Trennungsphase geltend machen.
Mindestens 3 Monate wegen des vorgegebenen Verfahrensablaufs, in komplexeren Verfahren ggf. länger, vom Einzelfall abhängig
Ein Antrag auf Verteilung der Haushaltsgegenstände bei Getrenntleben ist bei dem nach §§ 201 f. FamFG zuständigen Amtsgericht – Familiengericht – zu stellen.
Beschwerde gegen die familiengerichtliche Entscheidung binnen eines Monats
§§ 58 ff. FamFG - Beschwerde
Section 58 et seq. FamFG - Complaint
Über den Antrag entscheidet das Familiengericht bei ihrem für Sie örtlich zuständigen Amtsgericht.
Niedersächscisches Justizministerium
10.11.2020
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§ 1361a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 111 Nr. 5 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
§§ 200 ff. Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) für Familienstreitsachen
§ 269 Abs. 2, Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) für Lebenspartnerschaftssachen
§ 270 Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) für Lebenspartnerschaftssachen
Section 1361a Of the Civil Code (BGB)
Section 111 No. 5 Law on Proceedings in Family Matters and voluntary jurisdiction (FamFG)
Section 200 et seq. Act on the Procedure in Family Matters and in the Matters of Voluntary Jurisdiction (FamFG) for Family Disputes
Section 269(2), Law on the Procedure in Family Matters and voluntary jurisdiction (FamFG) for civil partnership matters
Section 270 Law on the Procedure in Family Matters and voluntary jurisdiction (FamFG) for civil partnership cases
05136 897-0
05136 897-299