Stadtgrün + Friedhöfe - Stadt Garbsen - Grünflächenunterhaltung und Baumpflege
30823 Garbsen
+49 5131 707-371
+49 5131 707-434
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
In allen Städten und Gemeinden gibt es Spielplätze für die kleineren Kinder. Diese sind nicht immer dort, wo Eltern sie sich wünschen oder nicht in dem Zustand, den sie sich vorstellen.
Wer Änderungs- und Verbesserungsvorschläge hat und Verschmutzungen (z.B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z.B. durch ältere Jugendliche) melden möchte, wendet sich an die zuständige Stelle.
Die zuständige Stelle informiert auch über die Standorte der Spielplätze in ihrem Gebiet.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Garbsen
Wenn Sie Änderungs- und Verbesserungsvorschläge haben, wenden Sie sich an das Grünflächenamt Ihrer Stadtverwaltung. Dort bzw. im Internetauftritt Ihrer Verwaltung erfahren Sie, wo Spielplätze sind.
Wenn Sie Verschmutzungen (z. B. durch Hunde) oder missbräuchliche Nutzung (z. B. durch ältere Jugendliche) melden wollen, wenden Sie sich ebenfalls an die Abt. Stadtgrün.
Bürgerin oder Bürger steht es jederzeit frei, sich mit anderen Eltern und Interessierten zusammen zu tun und sich aktiv für Verbesserungen einzusetzen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Garbsen
Die Stadt Garbsen hat eine Satzung über die Nutzung der städtischen Spiel- und Bolzplätze erlassen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Garbsen
Stadtgrün + Friedhöfe - Stadt Garbsen - Grünflächenunterhaltung und Baumpflege
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Stadtgrün + Friedhöfe - Grünflächen- und Landschaftsplanung
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