Zusätzliche Leistungen für Kinder mit Behinderungen in Krippen und Kindergärten
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Ronnenberg gültig.
Für die Betreuung eines Kindes mit Behinderung oder drohender Behinderung können nach Feststellung des Förderbedarfes auf Antrag zusätzliche Leistungen bewilligt werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
20.12.2018