GKV-Spitzenverband
10117 Berlin
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgwedel.
Als Maßnahmen zur Vorsorge von Krankheiten bieten Krankenkassen Kuraufenthalte an. Hierzu zählen
Kinder können entweder zur eigenen Behandlung oder auch (in der Regel bis zum Alter von 12 Jahren) als Begleitperson mitfahren.
In der Regel suchen die Krankenkassen eine geeignete Kurklinik aus, berücksichtigen dabei aber individuelle Wünsche.
Eine Kur dauert drei Wochen. Für diese Zeit müssen Sie keinen Urlaub bei Ihrem Arbeitgeber einreichen. Die Bewilligung gilt wie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung.
Für Mütter und Väter:
Für die Mitnahme von Kindern:
Das Kind/die Kinder sind noch zu klein, um sie vom Elternteil zu trennen.
Die erforderlichen Unterlagen erstellt der/die behandelnde Arzt/Ärztin.
Sie stimmen sich mit Ihrem Hausarzt/Ihrer Hausärztin ab und füllen gemeinsam das Antragsformular der Krankenkasse aus. Dieses wird zur Genehmigung bei der Krankenkasse eingereicht.
Die Zuständigkeit liegt bei den Krankenkassen.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
24.07.2020