GKV-Spitzenverband
10117 Berlin
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Lehrte.
Damit Sie oder Ihr Kind vor Infektionskrankheiten geschützt sind, bieten die gesetzlichen Krankenkassen im Rahmen ihrer der Leistungen Schutzimpfungen an. Bei der Übernahme der Impfkosten richten sich die Krankenkassen nach den Empfehlungen der ständigen Impfkommission (STIKO).
Die Schutzimpfungen können Sie über den Hausarzt/in oder Kinderärzte/innen vornehmen lassen.
Für Reiseschutzimpfungen tragen Sie die Kosten gegebenenfalls selbst.
Es fallen gegebenenfalls Gebühren an. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt bei der Krankenkasse.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
24.07.2020