GKV-Spitzenverband
10117 Berlin
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Wedemark.
Die zahnärztliche Behandlung besteht aus
Für Zahnersatz übernimmt die Krankenkasse 60 Prozent der Kosten, die für die sogenannte Regelversorgung nach einem bestimmten Befund festgelegt sind.
Über Anträge auf Zahnersatz muss die Krankenkasse innerhalb einer Frist von 3 Wochen (bei gutachterlicher Beteiligung bis zu 6 Wochen) ab Antragseingang entscheiden.
Sie können gegen die Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Krankenkasse.
Niedersächsisches Ministerium Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
27.11.2020