Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Isernhagen gültig.
Personen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, erhalten Leistungen der Eingliederungshilfe.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Fachlich freigegeben am
20.12.2018