Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Braunschweig
38102, Braunschweig
0531 7019-0
0531 7019-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Achtung: Der Inhalt dieser Leistung ist nicht mehr aktuell. Derzeit erfolgt eine Aktualisierung durch das Bundesministerium des Innern.
Der Zivildienst ist die häufigste Form des Wehrersatzdienstes. Er umfasst in der Regel Tätigkeiten im sozialen Umfeld, wie etwa in Krankenhäusern, Altenheimen, im Rettungs- und Krankentransport oder in der Behindertenbetreuung.
Ein Zivildienstpflichtiger, der eine Dienstbeschädigung erlitten hat, erhält nach Beendigung des Zivildienstes wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen auf Antrag Versorgung nach dem Zivildienstgesetz.
Die Versorgungsleistungen beginnen frühestens mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt wird. Während ihrer Dienstzeit haben Zivildienstleistende gegebenenfalls einen Anspruch auf einen Ausgleich für die Zivildienstbeschädigung vom Bundesamt für den Zivildienst.
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Spezielle Hinweise für - Region Hannover
Internetseite des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
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