Ausgleich für Wehrdienstbeschädigte: Gewährung
Haben Sie während Ihrer Zugehörigkeit zur Bundeswehr eine Wehrdienstbeschädigung erlitten? Dann können Sie auf Antrag Versorgung nach dem Soldatenversorgungsgesetz erhalten. Versorgungsleistungen können auch für Witwen, Halb- und Vollwaisen sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch für hinterbliebene Eltern in Betracht kommen.
Eine Wehrdienstbeschädigung ist eine gesundheitliche Schädigung, die insbesondere durch eine Wehrdienstverrichtung, einen Unfall während der Ausübung des Wehrdienstes oder die diesem Dienst eigentümlichen Verhältnisse herbeigeführt worden ist.
Die Art und Höhe der Leistungen werden nach den Bestimmungen des Bundesversorgungsgesetzes festgelegt. Der Leistungskatalog des Bundesversorgungsgesetzes umfasst:
- Heil- und Krankenbehandlung
- orthopädische Versorgung
- berufliche Rehabilitation Renten an Beschädigte und Hinterbliebene (einkommensunabhängig u. einkommensabhängig)
- Kapitalabfindung/Grundrentenabfindung
- Fürsorgeleistungen (in Anlehnung an die Sozialhilfe, die Jugendhilfe und die Arbeitsförderung)
- Sterbe- und Bestattungsgeld
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bei schriftlicher Abgabe des Antrages: Geburtsurkunde oder durch eine Dienststelle der Bundeswehr bestätige Personenstandsdaten
- bei persönlicher Abgabe des Antrages: Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
- Meldebestätigung
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten )
- ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
- ggf. Bescheinigung der Krankenkasse, falls während des Wehrdienstes ein Versicherungsverhältnis weiter bestanden hat
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Versorgungsleistungen beginnen frühestens mit der Beendigung des Dienstverhältnisses, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach Beendigung des Dienstverhältnisses gestellt wird. Während ihrer Dienstzeit haben Soldaten gegebenenfalls einen Anspruch auf einen Ausgleich für die Wehrdienstbeschädigung von den Behörden der Bundeswehrverwaltung.
Anträge und Formulare
Antrag auf Leistungen nach dem Soldatenversorgungsgesetz
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, die für Ihren Wohnort zuständig ist.
Spezielle Hinweise für - Region Hannover
Was soll ich noch wissen?
Informationen auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlagen
Gesetz über die Versorgung für die ehemaligen Soldaten der Bundeswehr und ihre Hinterbliebenen (SVG)
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

- Tel.: 0531 7019-0
- Fax: 0531 7019-199
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