GKV-Spitzenverband
10117 Berlin
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Barsinghausen.
Für die häusliche Pflege haben pflegebedürftige Menschen Anspruch auf Sachleistungen. Dazu gehören körperbezogene Pflegeleistungen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen oder Hilfe bei der Haushaltsführung. Diese häusliche Pflegehilfe wird in der Regel durch ambulante Pflegedienste erbracht.
Werden diese Sachleistungen nur teilweise in Anspruch genommen, haben die Pflegebedürftigen einen anteiligen Anspruch auf Pflegegeld ((§37 SGB XI)). Das zur Verfügung stehende Pflegegeld wird um den Prozentsatz reduziert, in dem die oder der Pflegebedürftige Sachleistungen in Anspruch nehmen.
Die Entscheidung, in welchem Verhältnis Geld- und Sachleistung in Anspruch genommen werden, ist für 6 Monate bindend.
Während einer Kurzzeitpflege (für bis zu acht Wochen) oder einer Verhinderungspflege (für bis zu sechs Wochen) liegt das Pflegegeld bei 50 Prozent des Betrages, der vor Beginn der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege gezahlt wurde.
Werden Pflegebedürftige aus vollstationären Einrichtungen vorübergehend zuhause betreut, haben sie für diese Zeit auch Anspruch auf Pflegegeld.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
Sie können gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Sie können gegen die Entscheidung der Pflegekasse Widerspruch einlegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie beim zuständigen Sozialgericht klagen.
Die Zuständigkeit liegt bei der jeweiligen Pflegekasse.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
15.10.2020