Erlaubnis zum Verbringen von Schusswaffen und Munition
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Garbsen gültig.
Wer Schusswaffen oder Munition in den Geltungsbereich des Waffengesetzes, in andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in die Schweiz grenzüberschreitend verbringen will, benötigt eine Erlaubnis.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr