Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) Dez. 33 Tierschutzdienst
26203, Wardenburg
0441 570 26-0
0441 570 26-179
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Herstellung, Lagerung und Einsatz von Fischmehl, fischmehlhaltigen Futtermitteln, Blutprodukten oder Blutmehlen, Di- und Tricalciumphosphaten sind genehmigungspflichtig.
Gewerbliche Hersteller: Antrag zur Genehmigung der Herstellung
Landwirte: Antrag auf Erteilung einer Genehmigung mit Bestätigung der Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit finden Sie die Antragsformulare.
Antragsformulare auf der Webseite des Niedersächsischen Landesamtes für Verbraucherschutz (LAVES)
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
0441 570 26-0
0441 570 26-179