Sprossenerzeugung Zulassung (Springe)
Die Sprossenerzeugung bedarf grundsätzlich einer behördlichen Zulassung.Die Zulassung erfolgt auf Antrag erst nach mindestens einer behördlichen Vor-Ort-K...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Sprossen sind ein Produkt, das durch die Keimung von Samen und deren Entwicklung in Wasser oder einem anderen Medium entsteht, und das vor der Bildung vollständiger Laubblätter geerntet wird, um als Nahrungsmittel mit dem Samen verzehrt zu werden.
Die Erzeugung von Sprossen unterliegt verschiedenen Bedingungen. Beachten Sie hierzu bitte die Leistung "Sprossenerzeugung Zulassung".
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Die Sprossenerzeugung bedarf grundsätzlich einer behördlichen Zulassung.Die Zulassung erfolgt auf Antrag erst nach mindestens einer behördlichen Vor-Ort-K...
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