Tierversuche: Versuchstiere nicht aus Versuchstierzucht - Ausnahmegenehmigung
Die folgende Leistungsbeschreibung ist nur für Bürgerinnen und Bürger der Kommune Springe gültig.
Wenn Sie Tierversuche an Wirbeltieren durchführen möchten, die nicht für Versuchszwecke gezüchtet worden sind, benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Stelle.
Kosten und Gebühren
Die Gebühr beträgt 25,00 bis 50,00 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es sind keine Fristen zu beachten.
An wen muss ich mich wenden?
Wenden Sie sich an das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit.
Urheber
Rechtsgrundlagen
- § 9 Abs. 2 Satz 3 Nr. 7 Tierschutzgesetz (TierSchG) i.V.m.
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Tierschutzgesetzes