Gesundheitsbescheinigung für Tiere
Wenn Tiere aus Nicht-EU-Ländern in die Europäische Union eingeführt werden sollen, müssen die Tiere von einer Gesundheitsbescheinigung begleitet sein, in der die Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen für die Einfuhr von einem Amtstierarzt bestätigt wird.
Tiere, die die gesundheitlichen Anforderungen nicht erfüllen, dürfen nicht eingeführt werden.
Gleiches gilt beim Verbringen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gemeinsames Veterinärdokument für die Einfuhr (GVDE) nach Anhang III der Verordnung (EG) Nr. 136/2004 mit Verfahren für die Veterinärkontrollen von aus Drittländern eingeführten Erzeugnisse an den Grenzkontrollstellen der Gemeinschaft
- Veterinärbescheinigung
- gegebenenfalls Einfuhrgenehmigung
Kosten und Gebühren
Es fallen Gebühren nach den Gebührenordnungen für die Veterinärverwaltung an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ankunft einer Tiersendung ist der zuständigen Stelle mindestens 24 Stunden vor Ankunft anzukündigen.
Für die Einhaltung der im Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen zu erfüllen sein.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den für die gewerbliche Einfuhr von Tieren zugelassenen Grenzkontrollstellen (GKS).
Die zugelassenen GKS sind gelistet in der
Entscheidung der Kommission (2001/881/EG)
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Verbraucherschutz und Landesentwicklung