Hundehaltung (Burgdorf)
Hundehaltung bezeichnet die Aufzucht, Abrichtung/Schulung, Pflege, Ernährung von Hunden und das allgemeine Zusammenleben mit diesen als Haustier.
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei
Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.
Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".
Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Hundehaltung bezeichnet die Aufzucht, Abrichtung/Schulung, Pflege, Ernährung von Hunden und das allgemeine Zusammenleben mit diesen als Haustier.
lesenJeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht ei...
lesenFür die Hundehaltung kann eine Prüfung, z.B. der Sachkunde, notwendig werden.
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