Hundehaltung Anmeldung
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,
- wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Informationen zum Hunderegister Niedersachsen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.
Die Meldepflicht ist in der Hundesteuersatzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht vor,
-
- wenn der Hund älter als drei Monate ist,
-
- bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
-
- bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei Monaten.
Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Ausgefülltes Anmeldeformular
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund zuzieht, hat ihn binnen 14 Tagen bei der Stadt anzumelden.
Anträge und Formulare
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Anmeldung Hundesteuer
SEPA-Lastschriftmandat
Änderung Bankverbindung SEPA-Lastschriftmandat
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund angemeldet werden soll.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Die Zuständigkeit liegt bei der Stadt Springe, wenn der Hund im Stadtgebiet von Springe gehalten wird.
Was soll ich noch wissen?
Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.
Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Hundesteuersatzung
Merkblatt Hundehaltung
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport
Rechtsgrundlagen
- Kommunale Satzung
Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Springe
Hundesteuerordnung der Stadt Springe
Ansprechpartner/innen: