Hunderegister Änderung wegen Umzug
Die Änderung der Adresse des Halters ist der zuständigen Stelle während der Hundehaltung mitzuteilen. Dies ist online oder per Formular möglich.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Ummeldung des Hundes soll innerhalb eines Monats nach Umzug erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Hunderegister Niedersachsen
§ 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
Rechtsgrundlagen
§ 6 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)