Hunderegister (Springe)
Seit dem 01.07.2013 muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, im zentralen Hunderegister Niedersachsens registriert sein. Im zentralen Register werden...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Bei Verlust eines im Hunderegister gemeldeten Hundes ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular erfolgen.
Die Abmeldung hat innerhalb eines Monats nach Verlust des Hundes zu erfolgen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim Zentralen Register nach § 16 NHundG, welches aufgrund Beleihung von der KSN Kommunales Systemhaus Niedersachsen GmbH geführt wird.
Hunderegister Niedersachsen
§ 16 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden (NHundG)
Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport und Zweckverband Kommunale Datenverarbeitung Oldenburg (KDO)
Seit dem 01.07.2013 muss jeder Hund, der älter als 6 Monate ist, im zentralen Hunderegister Niedersachsens registriert sein. Im zentralen Register werden...
lesenDie Aufgabe der Hundehaltung ist der zuständigen Stelle mitzuteilen. Dies kann online oder per Formular geschehen.Online-Anmeldung des Hundes
lesenVerstirbt ein beim Hunderegister gemeldeter Hund, ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen. Die Abmeldung kann online oder per Formular erfolgen.Online...
lesenEine Abmeldung ist notwendig beiAufgabe der HundehaltungTod des HundesVerlust des Hundes
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