Personen oder Stellen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen bei Hundebesitzern (Springe)
Die Abnahme von Sachkundeprüfungen darf nur durch dafür ermächtigte Personen und Stellen erfolgen.
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Änderungen müssen mitgeteilt werden.
Die Abnahme von Sachkundeprüfungen darf nur durch dafür ermächtigte Personen und Stellen erfolgen.
lesenWerden die Anerkennungsvoraussetzungen zur Abnahme von Sachkundeprüfungen nicht mehr erfüllt, ist dies nach § 3 Absatz 5 Satz 3 Niedersächsisches Gesetz ü...
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