Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177, Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Die Kompetenz von Einrichtungen, die bestimmte Arbeiten an Geräten durchführen, die geregelte Stoffe enthalten, muss von der zuständigen Stelle auf Antrag geprüft und bescheinigt werden.
Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 21.6.2 an.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
§ 9a Absatz 1 Ziffer 3 Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV)
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Die Zuständigkeit liegt beim Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Celle.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
0511 9096-0
0511 9096-199
Zum Erwerb besonderer Kenntnisse als Voraussetzung für die Durchführung bestimmter Arbeiten an Geräten, die geregelte Stoffe enthalten, können Einrichtung...
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