Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim
31134 Hildesheim
05121 163-0
05121 163-99
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Einrichtungen und Labore, die Prüfungen oder Phasen von Prüfungen unter den Bedingungen der Guten Laborpraxis (GLP-Bedingungen) durchführen wollen, benötigen eine GLP-Bescheinigung. Um die GLP-Bescheinigung zu erlangen, müssen die Prüfeinrichtungen oder Prüfstandorte nachweisen, dass die Einhaltung der GLP-Grundsätze gewährleistet wird. Zur Erlangung der Bescheinigung bedarf es einer Antragstellung.
Die zuständige Stelle nimmt den Antrag entgegen und führt eine GLP-Inspektion bei den Prüfeinrichtungen oder Prüfstandorten durch. Entspricht die Prüfeinrichtung oder der Prüfstandort den GLP-Grundsätzen, erteilt die zuständige Stelle eine GLP-Bescheinigung.
Prüfeinrichtungen oder Prüfstandorte müssen nachweislich die GLP-Grundsätze einhalten.
Diese sehen genau definierte Standards vor für
Für die Erteilung einer GLP-Bescheinigung:
Für GLP-Inspektion:
Ggf. anfallende Auslagen werden im Kostenfestsetzungsbescheid ausgewiesen.
Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung (AllGO)
Appendix 1 to Section 1 paragraph 1 General Fee Regulations (AllGO)
Es werden Unterlagen benötigt. Diese sind abhängig vom Antragsgegenstand. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Über einen Antrag auf Erteilung einer GLP-Bescheinigung wird innerhalb einer Frist von 3 Monaten nach Abschluss des Inspektionsverfahrens entschieden.
Bearbeitungsdauer: 3 Monate
Die Zuständigkeit liegt bei der GLP-Leitstelle im Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt Hildesheim.
Dieses Verfahren kann auch über einen "Einheitlichen Ansprechpartner" abgewickelt werden. Bei dem "Einheitlichen Ansprechpartner" handelt es sich um ein besonderes Serviceangebot der Kommunen und des Landes für Dienstleistungserbringer.
Finden Sie Ihren Einheitlichen Ansprechpartner im Dienstleisterportal Niedersachsen
Find your unified contact person in the service provider portal Lower Saxony
Auf der Internetseite der GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung sind alle nationalen GLP-Schriften, OECD-Dokumente und EU-Dokumente zur Guten Laborpraxis verfügbar.
Gute Laborpraxis (GLP) - BfR
Good Laboratory Practice (GLP) - BfR
§ 19b Chemikaliengesetz (ChemG)
Verordnung über Zuständigkeiten auf den Gebieten des Arbeitsschutz-, Immissionsschutz-, Sprengstoff-, Gentechnik- und Strahlenschutzrechts sowie in anderen Rechtsgebieten (ZustVO-Umwelt-Arbeitsschutz)
Section 19b Chemicals Act (ChemG)
Ordinance on responsibilities in the fields of occupational health, safety, explosives, genetic engineering and radiation protection law as well as in other areas of law (Main Regulation-Environment-Occupational Safety and Health)
05121 163-0
05121 163-99