
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Die Errichtung und die wesentliche Änderung einer Kleinkläranlage, deren Komponenten allgemein bauaufsichtlich zugelassen sind, sind der zuständigen Stelle anzuzeigen.
Ob und wo die Abwasserbeseitigung durch Kleinkläranlagen allgemein zugelassen ist, ergibt sich aus den Satzungen der Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.
Die Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt beseitigt den in der Kleinkläranlage anfallenden Schlamm.
Wegen des erforderlichen Vorgehens sollte mit der zuständigen Stelle Kontakt aufgenommen werden. Diese ist auch für die behördliche Überwachung zuständig, ob die Einleitung von Abwasser aus Kleinkläranlagen den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Diese sogenannte dezentrale Abwasserbeseitigung findet in Burgdorf Anwendung in Bereichen, wo keine öffentlichen Kanäle verlaufen.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Die aktuellen Gebühren entnehmen Sie bitte der Gebührensatzung für die dezentrale Abwasserbeseitigung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbstständigen Stadt und der Region Hannover.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
In Burgdorf erfolgt die Abfuhr des Fäkalschlammes nach Bedarf, entsprechend der wasserrechtlichen Erlaubnis der Region Hannover als "Untere Wasserbehörde". Abflußlose Sammelgruben -sofern noch vorhanden- werden ebenfalls nach Bedarf abgefahren.
Was soll ich noch wissen?
Kleinkläranlagen benötigen keine wasserrechtliche Genehmigung.
Bemerkungen
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
22-5 Gebührensatzung dezentrale Abwasserbeseitigung
66.1-8 Kleinkläranlagensatzung
Urheber
Zuständige Stellen
Region Hannover - Fachbereich Umwelt
Stadt Burgdorf - 66 - Tiefbau