Stadt Springe - Fachdienst 36 - Umwelt
31832, Springe
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Landschaftspläne und Grünordnungspläne sind Instrumente des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Gebiete der zuständigen Stelle bzw. für Gebietsteile. Sie werden von den zuständigen Stellen im eigenen Wirkungskreis erstellt. Die Grundlagen der Landschaftspläne sind der vorliegende Landschaftsrahmenplan und der "Leitfaden Landschaftsplan". Er kann beim Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bezogen werden.
Landschaftspläne sind aufzustellen, Grünordnungspläne können für Teilgebiete der zuständigen Stelle aufgestellt werden. Der Grünordnungsplan wird inhaltlich aus dem übergeordneten Landschaftsplan abgeleitet.
Informationen zur Bestellung des Leitfadens Landschaftsplan Niedersachsen
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Text überprüft durch das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz