Landschaftsprogramm
Das Niedersächsische Landschaftsprogramm wurde am 18. April 1989 veröffentlicht. Im Landschaftsprogramm werden die Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das gesamte Land Niedersachsen dargestellt.
Eine Konkretisierung der erforderlichen Maßnahmen erfolgt im Landschaftsrahmenplan, in Landschaftsplänen und Grünordnungsplänen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz.
Weitere Informationen:
Internetseite des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (BNatSchG)
§ 3 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG)