Militärischer Fluglärm: Meldung
Wenn Sie sich von militärischem Fluglärm unberechtigterweise belästigt fühlen, können Sie sich mit Beschwerden und Fragen direkt an die Bundeswehr wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten und Gebühren
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Flugbetriebs- und Informationszentrale der Bundeswehr.
Flugbetriebs- und Informationszentrale des Luftwaffenamts der Bundeswehr