
Online-Wache der Polizei in Niedersachsen
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Wer bei der Polizei
- Anzeigen erstatten (allgemein, Fahrraddiebstahl, Fahrzeugdiebstahl, Online-Auktionsbetrug, strafrechtlich relevante Inhalte im Internet),
- Hinweise geben,
- Korruption und Wirtschaftsdelikte melden
(auch anonym über das BKMS-Verfahren, ein im Internet zu nutzendes Hinweisgebersystem, das einen anonymen Dialog mit den Ermittlern ermöglicht), - sich bedanken oder beschweren oder
- allgemein Kontakt mit den Polizeibehörden aufnehmen wollen,
kann dies im Internet tun - unabhängig von Öffnungszeiten und egal, wo er oder sie sich gerade aufhalten.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landespräsidium für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz.
Was soll ich noch wissen?
Bitte beachten Sie:
In Notfällen verwenden Sie die Notrufnummer 110.
Die Online-Wache ist nicht für die Entgegennahme von Notrufen geeignet.
In dringenden Fällen - oder in solchen Fällen, in denen Sie sich hinsichtlich der Eilbedürftigkeit polizeilicher Maßnahmen nicht sicher sind - suchen Sie bitte umgehend die nächste Polizeidienststelle auf oder rufen Sie Ihre Polizei über die Amtsrufnummer an.