Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
30175, Hannover
0511 89701-0
0511 89701-166
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Burgdorf.
Wenn Sie staatliche Sozialleistungen beziehen, können Sie sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Das Gleiche gilt für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Nach § 4 Abs. 2 Nr. 1 - 3 Fünfzehnte Staatsvertrag zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Fünfzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) wird seit dem 01.01.2013 auf Antrag bei folgenden Personen aus gesundheitlichen Gründen der Rundfunkbeitrag auf ein Drittel ermäßigt (Merkzeichen "RF"):
Sie müssen den Antrag auf Befreiung innerhalb von zwei Monaten, nachdem der Bewilligungsbescheid ausgestellt wurde, einreichen.
Sie erhalten die Befreiung ab dem Ersten des Monats, der im Bewilligungsbescheid als Leistungsbeginn genannt ist.
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Die Ermäßigung beginnt (für Zeiträume ab dem 01.01.2013) mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheides beginnt, wenn der Antrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheides gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Es ist nicht notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen.
Wenn Sie den Bewilligungsbescheid im Original einsenden, kennzeichnen Sie diesen bitte mit dem Wort „Original”. Andernfalls kann es sein, dass Sie ihn nicht zurückerhalten, da alle eingehende Post nach der digitalen Archivierung vernichtet wird. Die Bescheinigung der Behörde oder des Leistungsträgers erhalten Sie nicht zurück. Den Schwerbehindertenausweis im Original müssen Sie nicht kennzeichnen. Diesen erhalten Sie unaufgefordert zurück.
§ 72 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SBG XII)
§ 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Der Bewilligungsbescheid und der Schwerbehindertenausweis können im Original oder in beglaubigter Kopie beigefügt werden.
Wird der Bewilligungsbescheid oder der Schwerbehindertenausweis im Original eingesendet, so ist dieser mit dem Wort „Original“ zu kennzeichnen. Die Vorlage des Originals kann zudem von der ausstellenden Behörde bestätigt werden. In diesem Fall ist eine einfache Kopie des Bewilligungsbescheides oder des Schwerbehindertenausweises ausreichend.
Die Befreiung erfolgt frühestens zu Beginn des auf die Antragstellung folgenden Monats.
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag müssen Sie bei der zuständigen Stelle schriftlich beantragen. Verwenden Sie hierfür das vorgeschriebene Formular.
Sie erhalten es
Das Internet-Formular können Sie Online ausfüllen. Drucken Sie dieses am Ende des Eingabeprozesses aus und unterschreiben Sie es. Legen Sie die erforderlichen Nachweise bei und schicken Sie Ihre Unterlagen über den Postweg an die zuständige Stelle.
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Spezielle Hinweise für - Region Hannover
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Das Merkzeichens "RF" kann beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. einer der Außenstellen beantragt werden.
Der Rundfunkbeitrag hat zum 1. Januar 2013 die Rundfunkgebühr abgelöst.
Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung
Merkblatt Befreiung und Ermäßigung
Spezielle Hinweise für - Bundesland Niedersachsen
Behinderte Menschen, bei denen das Merkzeichen "RF" zuerkannt ist, sowie Blinde, Gehörlose oder Sprachbehinderte mit einem Gesamt-GdB von mindestens 90, können den Sozialtarif nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen TELEKOM AG in Anspruch nehmen. Ein entsprechender Antrag ist an die Deutsche Telekom AG (T-Punkt/Telekom-Beratungsstelle) zu richten.
SWR
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RFBeitrStV)
§ 72 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SBG XII)
§ 27d Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
0511 89701-0
0511 89701-166
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
+49 185 9995-0100
+49 185 9995-0105
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lesenÄnderungen zum Rundfunkbeitrag, wie Umzug oder Namensänderung, teilen Sie bitte der zuständigen Stelle mit.VoraussetzungenEintreten einer Änderung, insbes...
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