Verwendung von Arbeitsmitteln Anzeige Unfall
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
- Angaben zur Person,
- deren Arbeitsbereich,
- Schilderungen zum Unfallhergang
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren oder Auslagen an.
Wie ist der Ablauf?
Die Anzeige kann online erfolgen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz liegt bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, sofern der Unfall im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln erfolgt, die im Rahmen des Bundesberggesetzes, der Gashochdruckleitungsverordnung, der Rohrfernleitungsverordnung oder des Kohlendioxid-Speichergesetzes verwendet werden.
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Rechtsgrundlagen
§ 19 Absatz 1 Nr. 1 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Section 19 paragraph 1 No. 1 Occupational Safety Ordinance (BetrsichV)
- Tel.: 0511 9096-0
- Fax: 0511 9096-199
- Webseite
- Weitere Informationen
- Tel.: +49 511 643-0
- Fax: +49 511 643-2304
- Webseite
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