Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
30177, Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Laatzen.
Der zuständigen Behörde ist ein Unfall, bei dem ein Mensch getötet oder erheblich verletzt worden ist, unverzüglich anzuzeigen.
Die Anzeige muss nachstehnde Angaben enthalten:
Die Zuständigkeit für den Arbeitsschutz liegt bei den Staatlichen Gewerbeaufsichtsämtern.
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie, sofern der Unfall im Zusammenhang mit Arbeitsmitteln erfolgt, die im Rahmen des Bundesberggesetzes, der Gashochdruckleitungsverordnung, der Rohrfernleitungsverordnung oder des Kohlendioxid-Speichergesetzes verwendet werden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie
Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
0511 9096-0
0511 9096-199
Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)
+49 511 643-0
+49 511 643-2304