Gewalt gegen Frauen
Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bedürfen eines speziellen Beratungsangebotes, das von Beratungsstellen für vergewaltigte und von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen, von Anlauf- und Beratungsstellen für sexuell missbrauchte Mädchen und Frauen und von Frauennotrufen bereitgestellt wird. Das Beratungsspektrum reicht von akuter Krisenintervention über die Einzelberatung bis zu längerfristigen Gruppenberatungen. Die Angebote sind kostenlos, die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei den Beratungsstellen. Beratungsstellen in Ihrer Region können Sie über die Seiten des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung finden.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Was soll ich noch wissen?
Umfangreiche Informationen zum Thema Gewalt gegen Frauen erhalten Sie auf den folgenden Seiten.
Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Niedersächsisches Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Umfangreiche Informationen zum Thema Gewalt gegen Frauen erhalten Sie auch auf den folgenden Seiten.
- Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
- Information - Vernetzung - Hilfsangebote
Bemerkungen
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Burgdorf
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Fachlich freigegeben am
27.11.2012
- Tel.: +49 511 616-0
- Fax: +49 511 616-22499
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- Weitere Informationen