Kriegsopferversorgung
Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen wird auf Antrag eine Rente und/oder Heil- und Krankenbehandlung gewährt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Geburtsurkunde oder bei persönlicher Abgabe des Antrages der Personalausweis oder Reisepass
- Meldebestätigung
- ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B. Gutachten )
- ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
- Wehrmachtsentlassungsschein, Soldbuch oder Wehrpass, sofern im Besitz
- Ggf. Rentenbescheid, sofern Sie bereits früher Beschädigtenversorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz oder früheren versorgungsrechtlichen Vorschriften bezogen oder beantragt haben.
Kosten und Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Versorgungsleistungen durch die zuständige Stelle beginnen frühestens mit dem Eintritt der Schädigung, wenn der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Verletzung gestellt wird.
Anträge und Formulare
Antrag auf Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie, das für Ihren Wohnort zuständig ist.
Spezielle Hinweise für - Region Hannover
Was soll ich noch wissen?
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie
Urheber
Fachlich freigegeben durch
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Rechtsgrundlagen
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

- Tel.: 0531 7019-0
- Fax: 0531 7019-199
- Webseite
- Weitere Informationen
- Tel.: 0511 616-0
- Fax: 0511 616-22499
- Weitere Informationen
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