Sozialhilfe-Antrag auf Leistungen (nach SGB XII)
Formular für die Region Hannover
Die folgende Leistungsbeschreibung gilt nur für Bürger der Landeshauptstadt Hannover.
Personen, die gesundheitlich bedingte Beeinträchtigungen der Selbständigkeit oder der Fähigkeiten aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen, können Anspruch auf Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII haben. Grund eines Hilfebedarfs können körperliche, kognitive oder psychische Beeinträchtigungen oder gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen sein, die nicht selbständig kompensiert und bewältigt werden können.
Kriterien sind Hilfebedarfe bei Mobilität, kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, psychischen Problemlagen, Selbstversorgung, krankheits- und therapiebedingten Anforderungen und Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte.
Hilfe zur Pflege wird jedoch nur gewährt, wenn die eigenen Ressourcen nicht ausreichen, die oder der Pflegebedürftige die Aufwendungen für die Pflege nicht selber aus ihrem bzw. seinem Einkommen und Vermögen tragen kann und sie auch nicht von anderen, insbesondere der Pflegeversicherung, erhält.
Dies bedeutet, dass
Ein Anspruch auf Hilfe zur Pflege unterhalb des Pflegegrades 1 besteht nicht.
Zu den Leistungen der häuslichen Versorgung zählen:
Reicht häusliche Pflege nicht aus, sieht das Zwölfte Buch des Sozialgesetzbuches (SGB XII) auch Leistungen zur teil- und vollstationären Pflege vor wie:
Über den Antrag wird so schnell wie möglich entschieden. Die Bearbeitungsdauer hängt unter anderem von der Vollständigkeit der Angaben und der Vorlage der für die Antragsbearbeitung erforderlichen Nachweise ab.
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
Formular für die Region Hannover
Hilfe zur Pflege, Blindenhilfe, Landesblindengeld und andere Hilfen