Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Hannover
30175 Hannover
0511 89701-0
0511 89701-166
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Garbsen.
Die erstmalige Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises muss schriftlich beantragt werden.
Grad der Behinderung mindestens 50 %
Die Beantragung der Ausstellung des Schwerbehindertenausweises kann formlos erfolgen. Oder reichen Sie bitte das Ihnen übersandte Anschreiben ein.
Die Zuständigkeit liegt beim Niedersächsischen Landesamt für Soziales, Jugend und Familie bzw. seinen Außenstellen.
Spezielle Hinweise für - Region Hannover
Detaillierte Informationen zum Schwerbehindertenausweis finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesamts für Soziales, Jugend und Familie.
Sollten Sie noch Fragen zum Thema "Ausstellen von Schwerbehindertenausweisen" haben, können Sie uns über folgendes Kontaktformular erreichen.
Internetseite des Landesamtes
Kontaktformular
Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
0511 89701-0
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