
Kinder- und Jugendangebote kommunal
Die folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Ihre Stadt oder Gemeinde bzw. Ihr Landkreis bietet Kindern und Jugendlichen neben Kindergarten und Schule vielfältige Möglichkeiten der kreativen, musikalischen, sportlichen, technischen, handwerklichen oder sozialen Betätigung.