Ausbildungsförderung (Springe)
Ziel der Ausbildungsförderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ist es, jungen Menschen die Möglichkeit zu geben, unabhängig von ihrer so...
lesenDie folgenden Bestimmungen gelten nur für Bürger der Behörde Springe.
Ausbildungsförderung kann vielfach auch für einen Ausbildungsaufenthalt im Ausland - Studium oder eine schulische Ausbildung (einschließlich Praktika) - gewährt werden.
Für die Förderung eines Ausbildungsaufenthalts im Ausland müssen Sie die allgemeinen Voraussetzungen für das BAföG nachweisen. Wenn Sie wegen der wirtschaftlichen Verhältnisse Ihrer Eltern keine Ausbildungsförderung in Deutschland erhalten sollten, können Sie dennoch einen Antrag auf Auslandsförderung stellen, da hierfür andere Bedarfssätze gelten.
Information zur Auslandsförderung nach dem BAFÖG
Ausbildungsförderung wird frühestens von Beginn des Monats geleistet, in dem die Ausbildung aufgenommen wird, jedoch erst, wenn auch ein Antrag gestellt wurde.
Wegen der aufwändigeren Antragsbearbeitung bei der Auslandsförderung empfiehlt sich eine Antragstellung mindestens sechs Monate vor dem geplanten Auslandsaufenthalt.
Der Antrag muss bei der zuständigen Stelle schriftlich gestellt werden. Dies kann auch erst einmal formlos erfolgen. Für die zur Feststellung des Anspruchs erforderlichen Angaben müssen aber bundeseinheitliche Formblätter verwendet werden.
Die Formblätter werden von der zuständigen Stelle bereit gehalten und liegen auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) ausdruckbar vor.
Antragsformulare zur Ausbildungsförderung (BAföG)
Elektronische Antragstellung zur Ausbildungsförderung
Für die Auslandsförderung nach dem BAföG sind --je nach Zielland -bestimmte zentrale Ämter für Ausbildungsförderung in Deutschland zuständig.
Dies gilt auch, wenn Sie bereits im Inland Ausbildungsförderung erhalten oder nur einen Teil Ihrer Ausbildung oder ein Praktikum im Ausland absolvieren wollen.
Weitere Informationen und das für Ihr Zielland zuständige BAföG-Auslandsamt finden Sie auf der folgenden Internetseite:
Übersicht der Auslandsämter für Auslandsförderung nach dem BAföG
Ggf. können die höheren Förderungssätze bei einer Ausbildung im Ausland dazu führen, dass auch solche Auszubildende gefördert werden können, die im Inland insb. wegen der Höhe des Einkommens der Eltern keine Förderung bekommen.
So werden nachweisbar notwendige Studiengebühren für die Dauer bis zu einem Jahr und bis zu einer Höchstgrenze von 4.600 Euro übernommen. Auch Zuschläge für die Reise zum Ausbildungsort, zur Krankenversicherung sowie ggf. (abhängig vom Zielland) für höhere Lebenshaltungskosten sind möglich.
Niedersächsisches Ministerium für Wissenschaft und Kultur
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